Warum der Kampf gegen
radikale Strömungen im Netz so schwierig ist
Viel wurde in den vergangenen Tagen darüber diskutiert,
warum Facebook einerseits so vehement gegen die Darstellung von Nacktheit vorgeht, sich
aber andererseits dermaßen schwer tut, rechtsradikale Hassparolen von den eigenen Seiten zu entfernen.
Zumindest auf den ersten Blick zeichnet sich das Unternehmen mit einer solchen
Verhaltensweise eher durch politische Korrektheit als durch
entschlossenes politisches Handeln aus. Doch so unverständlich dies auf den
ersten Blick erscheinen mag, so ist der Sachverhalt beim genaueren Hinsehen
doch deutlich diffiziler.
Facebook weist in seinen Gemeinschaftsstandards an mehreren
Stellen darauf hin, dass es sich bei Facebook um eine globale Community
handelt. Unter dem Punkt
„Nacktheit“ heißt es beispielsweise: „Facebook schränkt die Darstellung
von Nacktheit ein, da einige Zielgruppen innerhalb unserer globalen
Gemeinschaft auf diese Arten von Inhalten unter Umständen sensibel reagieren
können, insbesondere aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds oder Alters. Um
alle Menschen fair zu behandeln und auf Meldungen schnell zu reagieren, ist es
absolut notwendig, Richtlinien in Kraft zu setzen, die unsere globale
Gemeinschaft beim Prüfen von Inhalten einheitlich und problemlos anwenden kann.
Deshalb sind unsere Richtlinien manchmal breiter gefasst als uns lieb wäre und
beschränken unter Umständen Inhalte, die aus legitimen Gründen geteilt wurden.“
Die Tatsache, dass der Verhaltenskodex „Gemeinschaftsstandards“ lediglich als kleinster gemeinsamer Nenner der Regeln, Normen und Rechtsauffassungen verschiedener Kulturen ausgelegt ist, schafft jedoch Probleme auf nationaler Ebene und eröffnet z. B. neue Räume der ungeregelten Kommunikation, mit der Folge, dass rechter Hass und terroristische Propaganda auf der Plattform florieren, ohne dass dies entsprechende Konsequenzen seitens des Unternehmens oder der nationalen Rechtssprechung nach sich zieht.
Doch Facebook - als privatwirtschaftliches und damit in
erster Linie gewinnorientiertes Unternehmen angelegt - möchte nur ungern in die
Rolle des Zensors schlüpfen, der mit einem Mal hoheitliche Aufgaben übernimmt.
Nichtsdestotrotz ist das „Produkt“ Facebook zu einem integralen Bestandteil des öffentlichen Raums geworden und
bedarf entsprechender Regelung, was auch Bundesjustizminister Heiko Maas dazu bewegt hat, in dieser Frage aktiv auf das Unternehmen zuzugehen.
Für den Moment setzt Facebook für das Auffinden von
Hasskommentaren in erster Linie auf die Mithilfe seiner Mitglieder und bittet
diese „unangemessene oder missbräuchliche Inhalte“ zu melden. Facebook hat
zudem eine Task Force angekündigt und ist in diesen Tagen der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter beigetreten, wobei der FSM in erster
Linie eine Beraterfunktion zukommen soll. Es ist jedoch nicht bekannt, dass
Facebook tatsächlich - wie von Justizminister Heiko Mass gefordert - neue
deutsche Mitarbeiter eingestellt hat, um das Netzwerk aktiv nach Hasskommentaren
zu durchkämmen. Facebook fürchtet wohl, auch in anderen Ländern
Begehrlichkeiten zu wecken und präsentiert sich lieber als „neutrale“ Plattform
(und verschweigt an dieser Stelle ganz gerne, dass das Unternehmen, z. B. durch
die Inanspruchnahme der Datenhoheit als Kernelement des eigenen
Geschäftsmodells an anderer Stelle durchaus vehement in den Informationsfluss seiner
Benutzer eingreift). Die wirtschaftliche Interessenssphäre von Facebook kollidiert
also an diesem Punkt mit allgemeinen freiheitlichen Grundrechten, für deren Sicherung
früher ausschließlich der Staat zuständig war und die - zumindest nach dem
Wunsch von Heiko Maas - jetzt von Facebook abgesichert werden sollen.
Andersherum gefragt käme von behördlicher Seite die
Einrichtung spezifischer Beschwerdestellen in Betracht, wobei die finanziellen
Mittel dafür relativ eingeschränkt sein dürften. Eine rein technologische bzw. eine technologiegestützte
Lösung scheint noch nicht realisierbar - zumal schon Nicht-Muttersprachler oft
Probleme haben, den Kontext bestimmter Botschaften richtig einzuordnen. Im
Kampf gegen den Hass im Netz ist im Moment also in erster Linie die Zivilgesellschaft
gefragt, die z. B. - wie von Facebook auch des Öfteren gefordert - durch
„Gegenrede“ positiv auf die Agitatoren einwirken soll, auch wenn dies auf
Dauer eigentlich keine tragfähige Lösung sein kann.
Von diesem Problem sind jedoch nicht nur Facebook, sondern
auch alle anderen Kommunikationsplattformen im Netz betroffen. Dazu zählen
Twitter, YouTube, Instagram oder auch diverse Messaging-Dienste wie WhatsApp
und Telegram Messenger. Twitter ist im vergangenen Jahr bereits massive gegen
die Propagandakanäle des IS vorgegangen und löschte zahlreiche Accounts, woraufhin
das Terrornetzwerk schlichtweg den Kanal wechselte und auf das dezentrale soziale
Netzwerk „Diaspora“ umstieg. Dass eigentlich zum Schutz der Privatsphäre seiner
Benutzer konzipierte Diaspora dient nun fatalerweise der Verschleierung
terroristischer Propaganda. Auch der stark auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
setzende Telegram Messenger hat in den vergangenen Tagen die Löschung
zahlreicher IS-Konten bekannt gegeben. Und spätestens mit der Veröffentlichung
des Videos der Enthauptung der amerikanischen Journalisten James Foley und
Steven Sotlof am 19. August 2014 auf YouTube musste sich auch die
Videoplattform von Google einige schwierige Fragen stellen.
Wie bei Facebook dienen
bei YouTube sog. Community-Richtlinien als Entscheidungsgrundlage für das
Entfernen problematischer Inhalte. Ein „enforcement team“ wurde zur Überwachung
und Einhaltung der Standards und für das Entfernen anstößiger Inhalte
eingesetzt. Eine vollständige „Vorzensur“ kann das Team jedoch unmöglich
leisten, d. h. YouTube ist ebenfalls auf die Mithilfe seiner Nutzer angewiesen,
um die entsprechenden Inhalte aufzuspüren und (nachträglich) zu entfernen.
Damit ereilt YouTube das gleiche Schicksal wie alle anderen offenen
Kommunikations-Plattformen, nämlich das ihr Angebot grundsätzlich immer für
radikale Zwecke missbraucht werden kann - zumindest vorübergehend. Eine
lückenlose Absicherung oder gar Abschottung ist so gut wie unmöglich, die
Verbreitung radikaler Inhalte kann also immer nur eingedämmt werden.
In den vergangenen Monaten ist der Druck auf die sozialen
Plattformen von Behördenseite durch
entsprechende Anfragen weiter gestiegen, z. B. bei Twitter oder Google. Die Unternehmen müssen dabei prüfen,
inwieweit die Anfragen, z. B. zur Herausgabe von Nutzerdaten oder zur Löschung
spezifischer Inhalte, rechtlich begründet sind, also der jeweiligen lokalen
Gesetzgebung entsprechen. Dabei kann es jedoch zu Konflikten zwischen den
Rechtssprechungen verschiedener Länder kommen. YouTube kann z. B. das Löschen
von Inhalten verweigern, die nach deutschem Gesetz nicht gezeigt werden dürfen,
in anderen Ländern hingegen schon. So herrscht in Deutschland z. B. eine
verschärfte Rechtslage im Hinblick auf das Zeigen von Nazisymbolen. Der Nutzer,
der diese Inhalte in Deutschland hochlädt, kann nach deutschem Recht strafrechtlich
dafür belangt werden, was YouTube aber nicht dazu veranlassen muss, diese
Inhalte von seiner Plattform zu entfernen. Die Zahlen zu diesen
Behördenanfragen werden von Google und Facebook in entsprechenden
Transparenzberichten veröffentlicht.
Bei allen Fragen der Zuständigkeit muss auch die Frage der
Wirksamkeit dieser Maßnahmen gestellt werden. Es scheint unzweifelhaft, dass
das Kappen von Informationskanälen die Verbreitung extremen Gedankenguts
eindämmt oder die Vorbereitung terroristischer Aktivitäten erschwert. Zumindest
für den Moment. Doch dies allein ist nicht ausreichend. Die Terroristen
verlagern ihre Aktivitäten oftmals schlichtweg in abgelegenere Gefilde, z. B.
in das Darknet. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die virtuelle Welt wenig
von bereits hinlänglich gemachten Erfahrungen im realpolitischen Alltag: wer
die Junkies aus der Bahnhofshalle vertreibt hat noch lange nicht das Problem
der Drogenkriminalität gelöst. Antiterror-Experten sind oftmals sogar auf die
Daten und Informationen angewiesen, die aus sozialen Netzwerken oder über
Twitter gewonnen werden können, um mehr über die Zielgruppe zu erfahren.
Alternativen bzw. Ergänzungen zum Schließen der Kommunikationskanäle sind z. B.
die direkte Ansprache Gefährdeter. Welche Personen für eine Radikalisierung
anfällig sind, ließe sich z. B. mittels intelligenter Software über die
sozialen Netzwerke ermitteln. Eine absolute Verdrängung aus der öffentlichen digitalen
Sphäre kann zudem zu einer weiteren Radikalisierung der Gruppierungen beitragen.
Unter diesen Gesichtspunkten sind auch die kürzlich erfolgten Rache-Aktionen
des Hacker-Kollektivs Anonymous mit kritischer Distanz zu betrachten.
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